Du hast keinen Studienplatz für deinen gewünschten medizinischen Studiengang erhalten und möchtest daher an der entsprechenden Hochschule eine Klage einreichen?
Im Folgenden erklären wir dir die Vorgehensweise eines Studienplatzklageverfahrens und was dabei zu berücksichtigen ist.
1 – Wie funktioniert eine Studienplatzklage?
Der durch das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich festgelegte rechtliche Rahmen sieht vor, dass jeder Bewerber einen durch die Verfassung gewährleisteten Anspruch auf freie Berufswahl sowie auf eine vollständige Ausschöpfung der an den Universitäten berechneten Kapazitäten hat. Diese errechneten Ausbildungskapazitäten weisen jedoch oftmals Fehler auf: Da Studienplätze in medizinischen Studiengängen für die Hochschulen einen hohen Kostenaufwand bedeuten, werden freie Studienplätze aufgrund obligatorischer Sparmaßnahmen nicht immer in ihrer Vollständigkeit aufgeführt. Infolgedessen findet seit mehreren Jahren jedes Semester die Vergabe von außerkapazitären Studienplätzen durch die Verwaltungsgerichte statt. Auf diesem Wege werden Studienplätze vergeben, die sonst nicht besetzt worden wären.
Eine Studienplatzklage dient also der gerichtlichen Überprüfung der durch die Universitäten genutzten Kapazitäten bei Zulassungsverfahren für Studiengänge mit einer begrenzten Anzahl an Studienplätzen.
2 – Was ist bei einer Studienplatzklage zu berücksichtigen?
Grundsätzlich gilt inzwischen, dass nicht die Quantität der Studienplatzklagen, sondern vielmehr eine strategisch sinnvolle Auswahl der Universitäten entscheidend ist. Die zentralen Kriterien einer Studienplatzklage sind somit immer die Erfolgsaussichten, die an einer bestimmten Hochschule bestehen.
Zuverlässige Prognosen für Studienplatzklagen können erst ab Februar bzw. März für ein Sommersemester und ab August bzw. September für ein Wintersemester getätigt werden.